Musik beim Skifahren: diese 5 Regeln solltest Du kennen
Skifahren gehört zu den beliebtesten Sportarten. Die Skisaison beginnt in vielen Wintersportorten bereits Ende Oktober. Während dem Gleiten über Pisten und Hänge hören viele Skifahrer gern Musik. Beim Musikhören auf Skipisten sollten jedoch einige Regeln beachtet werden.
Musikhören auf Skipisten und in Funparks
Musik beflügelt die Sinne, hebt die Stimmung und regt die Fantasie an. Beim Winterurlaub in den Alpen sieht man häufig Skifahrer, die Musik hören. Musikklänge können sehr motivierend sein und die Leistung steigern. Inzwischen gibt es sogar Skihelme mit Kopfhörer Vorbereitung. Um auf der Piste Musik zu hören, sollten jedoch alle Umgebungsbedingungen stimmen. Da Sicherheit beim Skifahren oberste Priorität hat, ist das Musikhören nur auf freier Piste und bei niedriger Geschwindigkeit sinnvoll. Nur wer allein unterwegs ist und ausreichend Erfahrung im Skifahren besitzt, sollte sich von musikalischen Klängen unterhalten lassen. Natürlich darf die Musik nicht so laut sein, dass andere Skifahrer gestört werden. Allerdings können beim Skifahren sehr hohe Geschwindigkeiten erreicht werden, sodass es aus Sicherheitsgründen empfohlen wird, bei Skirennen auf musikalische Untermalung aus dem Kopfhörer zu verzichten, um sich voll auf die Strecke konzentrieren zu können. Verantwortungsbewusste Skifahrer sollten selbst entscheiden, ob und wann unterwegs Musik gehört wird. Beim Musikhören über Kopfhörer wird die Wahrnehmung für Umgebungsgeräusche deutlich eingeschränkt. Dies kann beim Entspannen auf dem heimischen Sofa durchaus angenehm sein, auf einer Skipiste, auf der zahlreiche andere Skiläufer unterwegs sind, besteht dadurch allerdings ein höheres Unfallrisiko. Grundsätzlich passen Sport und Musik prima zusammen. Meist ist das Musikhören auf der Skipiste durch die im Skihelm integrierten Kopfhörer gefahrlos möglich.
Musikverzicht beim Fahren auf schwierigen Pisten und bei ungünstigen Witterungsbedingungen
Auf schwierigen Pisten und bei ungünstigen Witterungsbedingungen sollte jedoch auf Musik verzichtet werden, da diese Skisport-Herausforderungen die volle Aufmerksamkeit verlangen. Bei guter Sicht und einfacher Abfahrt spricht jedoch nichts gegen Musik. Laut geltenden FIS-Regeln dürfen andere Personen beim Skifahren weder gefährdet noch geschädigt werden. Im Falle eines Unfalls sind Skifahrer, die unter Alkoholeinfluss stehen oder Musik hören, mitschuldig. Deshalb ist das Hören der Lieblingsmusik beim Skifahren nur dann sinnvoll, wenn alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden können. Das Tragen eines Schutzhelms ist für Skifahrer grundsätzlich Pflicht. Im Falle eines Sturzes bergen Steine, Eisbrocken, Slalomstangen, aber auch eine hart gefrorene Piste ein hohes Verletzungsrisiko. Unfälle im Skisport passieren natürlich auch, wenn keine Musik im Spiel ist. Unfallgefahren lauern sowohl im freien Gelände, im Funpark und auf der Rennstrecke. Ein gut sitzender Skihelm zählt deshalb zu den wichtigsten Bestandteilen einer Skiausrüstung. Der Helm ersetzt nicht nur die Mütze, sondern schützt den Kopf vor Erschütterungen. Beim Skihelm sollte darauf geachtet werden, dass dieser gemäß EU-Norm EN 1077 A oder B geprüft ist und somit dem derzeit höchsten Sicherheitsstandard entsprechen. Bequeme Verstellbarkeit sowie die Möglichkeit, den Helm einfach und schnell zu öffnen sind wichtige Kriterien, die bei der Skihelmauswahl eine große Rolle spielen. Manche Helme sind sogar auf einhändige Bedienung ausgelegt. Raffinierte Belüftungssysteme tragen dazu bei, die Temperatur zu regeln, sodass der Tragekomfort auch bei extremen Temperaturunterschieden gewährleistet ist.